Caritas Socialis
Schwesterngemeinschaft
menschen. leben. stärken.

Causa Hildegard Burjan

1953 Beschluss des Generalrates, einen Seligsprechungsprozess einzuleiten
1963 Feierliche Eröffnung des Informativprozesses in Wien durch Kardinal Dr. Franz König
1974 Öffnung der Prozessakten von der Kongregation von Amts wegen in Rom
1982-83 Ergänzungsprozess in Wien
1992 Gründung des Hildegard Burjan Komitees durch Prof. Ingeborg Schödl
1998 Fertigstellung der Positio (alles, was über Hildegard Burjan im Prozess ausgesagt wurde, ist hier schriftlich festgehalten)
1999

Prof. Ingeborg Schödl wird zur Vizepostulatorin ernannt.
Einweihung der Hildegard Burjan Gedächtniskapelle
Die Kongregation ernennt Dr. Andrea Ambrosi zum Postulator.

2001

Eröffnung des Wunderprozesses
Nach dessen Abschluss in der Erzdiözese Wien werden im Rahmen eines Festgottesdienstes sämtliche Unterlagen dazu dem Postulator zur Übergabe an die Kongregation in Rom übergeben.

2002 Die Kongregation erlässt ein Dekret über die Rechtsgültigkeit des Wunderprozesses in Wien.
2003 Dr. Andrea Ambrosi schickt aus Rom zwei medizinische Gutachten, die beweisen, dass die Heilung einer Frau, die sich in ihrem Anliegen an Hildegard Burjan gewandt hat, medizinisch unerklärlich ist.
2004 Im Zuge der Überlegungen zum eventuellen Begräbnis von Frau Elisabeth Burjan wird die Umbettungsfrage Hildegard Burjans in die Hildegard Burjan Gedächtniskapelle diskutiert.
2005

Exhumierung der sterblichen Überreste von Hildegard Burjan am Zentralfriedhof, Öffnung des Sarges und Überführung in die Prosektur des St. Josef Krankenhauses/Wien.
Feierliche Wiederbeisetzung Hildegard Burjans in der Hildegard Burjan Gedächtniskapelle unter der Leitung von Weihbischof DDr. Helmut Krätzl. Dem Postulator Dr. Andrea Ambrosi wird das Protokoll der Exhumierung und Rekognoszierung für Rom überreicht.

2006 In Rom findet in der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsverfahren am 24. 3. 2006 ein Theologenkongress statt, der über die Positio Super Virtutibus von Hildegard Burjan zu befinden hat.
2007 In Rom tritt ein Ärztekonsilium zusammen, das den in Wien positiv abgeschlossenen Wunderprozess von 2001 prüft. Das Ärztekonsilium kommt zu einem einstimmigen positiven Votum.
Am 6. 7. 2007 wird das Decretum Super Virtutibus erlassen und vom Papst unterzeichnet.
2008 In Rom tritt eine Theologenkommission (im Jänner und Dezember) zusammen und bestätigt das Wunder des Prozesses, der in Wien stattfand, positiv.
2009 Am 2.6.2009 tritt die Kardinalsversammlung in Rom zusammen und kommt bei der Behandlung der Causa Hildegard Burjan zu dem Beschluss, diese zurückzustellen, da das medizinische Gutachten des Wunders nochmals geklärt werden soll.
Am 10.12. 2009 tagt die Ärztekommission zum 3. Mal in der Causa Hildegard Burjan in Rom unter heranziehung eines Theologen und kommt wieder zu einem positiven Ergebnis für das Wunder.
2010 Zur Untermauerung wird von Rom nochmals um ein Gutachten eines der im Wunderprozess in Wien beteiligten Mediziner ersucht.
2011

Am 13. 4. 2011 berichtet die Ärztekommission der Heiligsprechungskongregation der Kardinalsversammlung bezüglich der Fragestellung bei der Rückstellung der Causa Hildegard Burjan am 2. 9. 2009.
Am 7.6. 2011 tagt in Rom das Kollegium der Kardinäle und Erzbischöfe und nimmt die Causa Hildegard Burjan einstimmig an.
Am 27. 6. bestätigt Papst Benedikt XVI. die Seligsprechung der Dienerin Gottes Hildegard Burjan.

2012

Am 29. 1. 2012 findet die Seligsprechung Hildegard Burjans im Wiener Stephansdom statt.